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BSG, 20.11.1986 - 6 RKa 8/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vertraglicher Höchstpreis - Zahntechnische Leistung - Zahnarzt - Zahntechniker - Rechtmäßigkeit eines Bescheides
Verfahrensgang
- SG Hannover, 30.10.1985 - S 21 Ka 44/84
- BSG, 20.11.1986 - 6 RKa 8/86
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- Drs-Bund, 14.09.1981 - BT-Drs 9/811
Auszug aus BSG, 20.11.1986 - 6 RKa 8/86
Nach dem Bericht der Bundesregierung über die Wettbewerbssituation zwischen praxiseigenen zahntechnischen Laboratorien und gewerblichen zahntechnischen Laboratorien bestehe aber kein erheblicher wettbewerblicher Nachteil der letzteren (vgl BT-Drucks 9/811 8 10).In dem Bericht, den die Bundesregierung unter dem 14. September 1981 vorlegte, kam sie zu dem Ergebnis, sie könne der Behauptung nicht zustimmen, durch die unterschiedliche Kostenstruktur entstehe den gewerblichen zahntechnischen Laoors gegenüber den praxiseigenen Labors ein erheblicher Wettbewerbsnachteil (BT-Drucks 9/811 S 10).
Die von den Zahnärzten und den Zahntechnikern angeführten übrigen Vorteile und Nachteile bewertete die Bundesregierung insgesamt dahin, daß zwischen gewerblichen und praxiseigenen Labors keine ins Gewicht fallenden Kostenunterschiede bestünden (BT-Drucks 9/811).
Das gilt für die Vorteile eines praxiseigenen zahntechnischen Labors für den Zahnarzt, bestehend in der Möglichkeit des persönlichen Kontaktes mit dem Zahntechniker, der schnelleren Behandlung dringender zahnärztlich prothetischer Versorgungsfälle und etwa auch der unmittelbaren Einsicht des Zahnarztes in die Probleme der Zahntechnik (s BT-Drucks 9/811, 5 9).
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
Auszug aus BSG, 20.11.1986 - 6 RKa 8/86
Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen, daß die Vorschrift des Artikel 5 Nr. 6 Satz 1 KVEG, die eine Absenkung der Vergütung für zahntechnische Leistungen für die Dauer eines Jahres um 5 % vorsah, zur Verwirklichung des vom Gesetzgeber verfolgten Zwecks notwendig war (BVerfG NJW 1985, 1385, 1358).Den Gerichten obliegt es nicht zu entscheiden, ob die Einschätzung von Sachverhalten durch den Gesetzgeber richtig ist (BVerfG NJW 1985, 1385, 1389).
- BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Auszug aus BSG, 20.11.1986 - 6 RKa 8/86
Die Freiheit der Berufsausübung kann durch ein Gesetz verletzt sein, das einen Teil einer Berufsgruppe ohne zureichenden Grund unverhältnismäßig stark belastet (vgl BVerfGE 25, 236, 251; 30, 292, 327; 48, 376, 388; 59, 336, 355).
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus BSG, 20.11.1986 - 6 RKa 8/86
Auch für die Ermächtigung zum Erlaß belastender Verwaltungsakte ist zu fordern, daß sie nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt ist (BVerfGE 8, 274, 325;… Maunz/Zippelius, Deutsches Staatsrecht, 26. Aufl S 94). - BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80
Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG
Auszug aus BSG, 20.11.1986 - 6 RKa 8/86
Der Gesetzgeber ist gehalten, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfGE 59, 104, 114). - BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65
Honorarverteilung
Auszug aus BSG, 20.11.1986 - 6 RKa 8/86
Ein Mittel ist für den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (BVerfGE 33, 171, 167). - BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75
Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen …
Auszug aus BSG, 20.11.1986 - 6 RKa 8/86
Der gesetzgeberische Wille wird vollkommen deutlich gemacht (vgl BVerfGE 54, 237, 247). - BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67
Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten …
- BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79
Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe
Auszug aus BSG, 20.11.1986 - 6 RKa 8/86
Die Freiheit der Berufsausübung kann durch ein Gesetz verletzt sein, das einen Teil einer Berufsgruppe ohne zureichenden Grund unverhältnismäßig stark belastet (vgl BVerfGE 25, 236, 251; 30, 292, 327; 48, 376, 388; 59, 336, 355). - BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 14/77
Tierversuche
Auszug aus BSG, 20.11.1986 - 6 RKa 8/86
Die Freiheit der Berufsausübung kann durch ein Gesetz verletzt sein, das einen Teil einer Berufsgruppe ohne zureichenden Grund unverhältnismäßig stark belastet (vgl BVerfGE 25, 236, 251; 30, 292, 327; 48, 376, 388; 59, 336, 355). - Drs-Bund, 16.01.1981 - BT-Drs 9/97
- BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 5/94
Krankenversicherung - Ärztliche Leistung - Angemessene Vergütung
Darüber hinaus könnten einzelne Entscheidungen, in denen die höhere Vergütung ärztlicher Leistungen Streitgegenstand war, dahin verstanden werden, daß die Frage der angemessenen Vergütung bei Einzelleistungen oder der kassenärztlichen Vergütung eines Arztes insgesamt an dem Grundsatz des § 368g Abs. 1 Halbs 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) zu messen sei (vgl BSG SozR 2200 § 368g Nr. 16;… BSGE 68, 291, 296 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7;… BSGE 70, 240, 246 = SozR 3-5533 Allg Nr. 1;… s auch BSGE 46, 140, 143 f = SozR 5533 Nr. 45 Nr. 1). - LSG Hessen, 09.11.1994 - L 7 Ka 140/93
Vertragsarzt - Angemessenheit der Vergütung - Eingriffsrecht - Gericht - …
Der Hinweis des Klägers auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 20.11.1986 Az.: 6 RKa 8/86 in SozR 2200 § 368 g Nr. 16 konnte zu keiner anderen Entscheidung führen.